
Lastenrad Förderung für Privathaushalte
Sie sind eine Privatperson und möchten ein Lastenrad, e-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec anschaffen? Mithilfe dieser Förderung zur Verbreitung von Lastenrädern können Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Erwerb eines Lastenrads beantragen.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
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Privatpersonen mit Hauptwohn- bzw. Sitz in Niedersachsen
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die Förderung ist bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt
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Zuschusshöhe: 400 Euro bei der Anschaffung eines Lastenrads und 800 Euro bei der Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs
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Ausgeschlossen von einer Förderung sind Anschaffungen von Lastenrädern, soweit deren Beschaffung nach den Förderrichtlinien des Bundes förderfähig ist oder die Anschaffung mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird
Welche Förderungen gibt es noch?
Bundesumweltministerium / BAFA
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Dauer
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März 2021 - Feb. 2024
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Weitere Infos
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Förderung
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Bis 2.500 € für gewerbliche eCargobikes und eAnhänger mit Pedelec 25-Antrieb. Förderung von Leasing ausgeschlossen. Grundsätzlich kumulierbar mit Förderung von Bundesländern und Kommunen, sofern letztere das zulassen.
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Aktion Mensch
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Förderung
Bis 5.000 € für Cargobikes mit Pedelec25 E-Antrieb zur Beförderung von Menschen mit Behinderung, Antragstellung durch gemeinnützige Organisationen -
Dauer
Seit 1. Mai 2021, Förderbudget von 1,5 Mio. Euro im Rahmen des Programms „Barrierefreiheit für alle“ -
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